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   OLG Hamm, 01.04.2009 - I-20 U 76/08   

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https://dejure.org/2009,9231
OLG Hamm, 01.04.2009 - I-20 U 76/08 (https://dejure.org/2009,9231)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.04.2009 - I-20 U 76/08 (https://dejure.org/2009,9231)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. April 2009 - I-20 U 76/08 (https://dejure.org/2009,9231)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksame Abtretung aller gegenwärtigen und zukünftigen Rechte und Ansprüche aus einem Versicherungsvertrag unter Übergabe des Versicherungsscheins; Abtretung von Ansprüchen aus einem Versicherungsvertrag mit vereinbartem unwiderruflichen Bezugsrecht aus der ...

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ALB § 1 4; VVG a. F. § 166; VVG § 159
    Zweifel bei Abtretung der Rechte aus einer Lebensversicherung über den Rang des Bezugsrechts gehen zulasten des Zessionars

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung der Abtretung der Rechte aus einer Lebensversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Abtretung bei unwiderruflichem Bezugsrecht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2010, 57
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.12.1983 - VI ZR 19/82

    Bestimmung der Tragweite eines wechselseitigen Anspruchsverzichts durch Auslegung

    Auszug aus OLG Hamm, 01.04.2009 - 20 U 76/08
    Da an die Feststellung eines rechtsgeschäftlichen Willens, auf eine Rechtsposition verzichten zu wollen, strenge Anforderungen zu stellen sind und dieser Wille nicht vermutet werden darf (st. Rspr.: BGH NJW 1984, 1346; BGH NJW 1996, 588 und Palandt-Heinrichs, 68. Aufl., § 397 BGB, Rdn. 6), gehen die insoweit verbleibenden Zweifel zu Lasten der Klägerin.
  • BGH, 17.02.1966 - II ZR 286/63

    Lebensversicherung auf den Todes- und Erlebensfall

    Auszug aus OLG Hamm, 01.04.2009 - 20 U 76/08
    Sie konnte also die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag zwischen ihr und der Rechtsvorgängerin der Klägerin grundsätzlich nicht mehr wirksam auf die C übertragen (vgl. BGH VersR 1966, 359).
  • BGH, 29.11.1995 - VIII ZR 293/94

    Anspruch des Handelsvertreters auf Erteilung eines Buchauszuges

    Auszug aus OLG Hamm, 01.04.2009 - 20 U 76/08
    Da an die Feststellung eines rechtsgeschäftlichen Willens, auf eine Rechtsposition verzichten zu wollen, strenge Anforderungen zu stellen sind und dieser Wille nicht vermutet werden darf (st. Rspr.: BGH NJW 1984, 1346; BGH NJW 1996, 588 und Palandt-Heinrichs, 68. Aufl., § 397 BGB, Rdn. 6), gehen die insoweit verbleibenden Zweifel zu Lasten der Klägerin.
  • OLG Hamm, 16.06.2011 - 22 U 102/10

    Urkunde, echt, Beweiswürdigung, Schriftsachverständigengutachten

    Ersteres ist - wie ausgeführt - mit Blick auf die Erklärung vom 08.09.2000 jedenfalls zweifelhaft, wobei Zweifel zu Lasten der Beklagten zu 2) als Zessionarin gehen, da an die Feststellung eines Willens für einen Rechtsverzicht strenge Anforderungen zu stellen sind und dieser Wille nicht vermutet werden darf (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 01.04.2009, 20 U 76/08, VersR 2010, 57 = OLG-Report Hamm 2009, 649 zu einem Verzicht des begünstigten Arbeitnehmers auf sein unwiderrufliches Bezugsrecht bei Mitunterzeichnung einer Sicherungsabtretungsurkunde).
  • OLG Hamm, 25.06.2014 - 20 U 41/14

    Wirksamkeit der Abtretung von Ansprüchen aus einer Direktversicherung durch den

    So bleibt zwar der Versicherungsnehmer Vertragspartner des Versicherers und behält das Dispositionsrecht über den Vertrag (Kündigung etc.), er kann aber über den Anspruch auf die Versicherungsleistung nicht mehr verfügen und so auch (alleine) keine Sicherungsabtretung mehr vornehmen (Prölls/Martin/Kollhosser, VVG 27. Aufl. 2004, § 166, Rn. 7; OLG Hamm, VersR 2010, 57; OLGR Frankfurt 2006, 765, Juris-Rn. 16 mwN).
  • OLG Hamm, 25.06.2014 - 20 U 71/14

    Rechtsfolgen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des

    Soweit der Kläger erstinstanzlich die Auffassung vertreten hat, (allein) durch ihre Einverständniserklärung habe die versicherte Person auf ihr unwiderrufliches Bezugsrecht verzichtet, steht dies im Widerspruch zur höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. Senat, Urt. v. 01.04.2009, 20 U 76/08, VersR 2010, 57 sowie - zum Pfandrecht an einer Rückdeckungsversicherung - OLG Hamm [22. Zivilsenat], Urt. v. 16.06.2011, 22 U 102/10, juris, Rn. 87, VersR 2012, 975, 979 - insoweit bestätigt durch BGH, Urt. v. 16.11.2012, V ZR 179/11, juris, Rn. 28, ZIP 2013, 384).
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